Skintechnology - Wartungsmobil

Unser Service für Ihre Geräte.

Die jährliche Gerätewartung ist wichtiger Bestandteil, um die Sicherheit der Geräte und Behandlungen zu gewährleisten. Eine regelmäßige Wartung kann dazu beitragen, dass Ihre Geräteeine längere Lebensdauer haben und reduziert gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen und notwendigen Reparaturen. Zudem entsprechen Ihre Geräte somit den gesetzlichen Anforderungen und auch die Ergebnisse Ihrer Behandlungen bleiben konsistent. 

Regelmäßige Wartungen Ihrer Geräte sind gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel durch die NiSV-Verordnung. Die Einhaltung dieser Pflichten schützt vor Strafen und gewährleistet, dass Ihre Geräte sicher und zuverlässig funktionieren.

  • Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen  (NiSV)
    • Die NiSV regelt den sicheren Betrieb von Geräten, die nichtionisierende Strahlung nutzen. Sie verpflichtet Kosmetikinstitute, diese Geräte regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie die Gesundheit der KundInnen nicht gefährden.
    • § 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anlage betreibt, ohne die in der Verordnung festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung und beziehen sich insbesondere auf den sicheren Betrieb und die regelmäßige Wartung der Geräte  In solchen Fällen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie keine Gefährdung für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.
    • § 4 (3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel entsprechend den Vorgaben des Herstellers betrieben und verwendet werden. Wartung und Instandhaltung müssen so durchgeführt werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet sind
    • § 10 (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Die Fristen für die regelmäßige Prüfung richten sich nach den Vorgaben des Herstellers oder, wenn solche Vorgaben nicht bestehen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
    • Die AM-VO legt fest, dass Arbeitsmittel sicher verwendet und regelmäßig geprüft werden müssen. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, indem sie klare Vorgaben zur sicheren Nutzung von Werkzeugen und Geräten macht.
    • § 7 (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, die einer regelmäßigen Wartung und Inspektion bedürfen, nach den Anweisungen des Herstellers oder, wenn solche nicht vorliegen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gewartet werden. Dies dient der Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Um die Wartung für Sie noch zu vereinfachen, kommt das REVIDERM Wartungsmobil auch in Ihre Region. Sie können somit alle Geräte auf einmal warten lassen.

Ihre Vorteile:

  • Wartung mehrerer Geräte auf einmal möglich
  • Kein Verdienstausfall beim Kunden, da der Servicetechniker in Ihre Region kommt
  • Wartung vor Ort günstiger als Wartung bei REVIDERM
  • Durch regelmäßige Wartung erfüllen Ihre Geräte die Anforderungen der NiSV sowie alle weiteren gesetzlichen Anforderungen zu regelmäßigen Wartungen
  • Keine Gefahr von Transportschäden

Registrieren Sie sich direkt mit Ihrer REVIDERM Kundenummer und buchen Sie jetzt Ihren Wartungstermin. 

Wie funktioniert die Wartung?

  1. Registrierung: Sie müssen sich einmalig registrieren. Alle Ihre Gerätedaten werden automatisch in Ihrem Profil hinterlegt. Bitte prüfen Sie Ihre Daten und Geräte auf Vollständigkeit.
  2. Anmeldung der Geräte: Im Reiter "Wartungstermin" können Sie alle Geräte auswählen, die Sie gerne warten möchten. Im nächsten Schritt können Sie auswählen, ob Sie alle Geräte auf einmal oder diese an einzelnen Tagen warten lassen möchten. Anschließend klicken Sie auf "Geräte anmelden".
  3. Bestätigung Wartungstermin: Die Reservierung stellt noch keinen garantierten Wartungstag dar. Wir melden uns zeitnah mit einem bestätigten Wartungstag sowie Wartungsstandort bei Ihnen. 
  4. Wartung: Am Tag der Wartung bitten wir Sie, das Gerät bis spätestens 09:00 Uhr am Wartungsstandort abzugeben. Sie können ihr Gerät dann am Abend um ca. 17:00 Uhr wieder abholen.
    Ggf. erfolgt die Wartung auch direkt bei Ihnen vor Ort - alle Details finden Sie in Ihrer Bestätigung zum Wartungstermin. Sie bekommen von uns dann eine Zeitspanne genannt innerhalb der der Techniker zu Ihnen kommt. Sollte es Verzögerungen aufgrund von Stau o.ä. geben, wird sich unser Techniker mit Ihnen in Verbindung setzen.  
    Zudem ist es wichtig, dass Sie dem Techniker Zutritt zu Ihrem Institut gewähren, denn einige Geräte müssen bei Ihnen in den Räumlichkeiten gewartet werden. 

 

Wichtiger Hinweis: Das Servicemobil ist zum jetzigen Zeitpunkt nur für Wartungen buchbar - Reparaturen werden nicht durchgeführt.